VGG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften* (VGG)
- Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften* (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Verwertungsgesellschaft
 - § 3 Abhängige Verwertungseinrichtung
 - § 4 Unabhängige Verwertungseinrichtung
 - § 5 Rechtsinhaber
 - § 6 Berechtigter
 - § 7 Mitglieder
 - § 7a Außenstehender
 - § 8 Nutzer
 - Teil 2
 - Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
 - Abschnitt 1
 - Innenverhältnis
 - Unterabschnitt 1
 - Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
 - § 9 Wahrnehmungszwang
 - § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
 - § 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
 - § 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
 - § 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
 - § 14 Elektronische Kommunikation
 - § 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
 - § 16 Grundsatz der Mitwirkung
 - § 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
 - § 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
 - § 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
 - § 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
 - Unterabschnitt 2
 - Geschäftsführung und Aufsicht
 - § 21 Geschäftsführung
 - § 22 Aufsichtsgremium
 - Unterabschnitt 3
 - Einnahmen aus den Rechten
 - § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
 - § 24 Getrennte Konten
 - § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
 - § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
 - § 27 Verteilungsplan
 - § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
 - § 27b Mindestbeteiligung des Urhebers
 - § 28 Verteilungsfrist
 - § 29 Feststellung der Berechtigten
 - § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
 - § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
 - § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
 - Unterabschnitt 4
 - Beschwerdeverfahren
 - § 33 Beschwerdeverfahren
 - Abschnitt 2
 - Außenverhältnis
 - Unterabschnitt 1
 - Verträge und Tarife
 - § 34 Abschlusszwang
 - § 35 Gesamtverträge
 - § 36 Verhandlungen
 - § 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
 - § 38 Tarifaufstellung
 - § 39 Tarifgestaltung
 - § 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
 - Unterabschnitt 2
 - Mitteilungspflichten
 - § 41 Auskunftspflicht der Nutzer
 - § 42 Meldepflicht der Nutzer
 - § 43 Elektronische Kommunikation
 - Abschnitt 3
 - Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
 - § 44 Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot
 - § 45 Abzüge
 - § 46 Verteilung
 - § 47 Informationspflichten
 - Abschnitt 4
 - Vermutungen; Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
 - § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
 - § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
 - § 50 Außenstehende bei Weitersendung und Direkteinspeisung
 - Abschnitt 5
 - Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
 - § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung
 - § 51a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information
 - § 51b Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft
 - § 52 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung für nicht verfügbare Werke
 - § 52a Wirksamkeit der Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken
 - § 52b Nicht verfügbare Werke
 - § 52c Repräsentativität der Verwertungsgesellschaft bei Werkreihen aus Drittstaaten
 - § 52d Verordnungsermächtigung
 - § 52e Anwendung auf verwandte Schutzrechte
 - Abschnitt 6
 - Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
 - Unterabschnitt 1
 - Informationspflichten
 - § 53 Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung
 - § 54 Informationen für Berechtigte
 - § 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen
 - § 56 Informationen für die Allgemeinheit
 - Unterabschnitt 2
 - Rechnungslegung und Transparenzbericht
 - § 57 Jahresabschluss und Lagebericht
 - § 58 Jährlicher Transparenzbericht
 - Teil 3
 - Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
 - § 59 Anwendungsbereich
 - § 60 Nicht anwendbare Vorschriften
 - § 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
 - § 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
 - § 63 Berichtigung der Informationen
 - § 64 Elektronische Übermittlung von Informationen
 - § 65 Überwachung von Nutzungen
 - § 66 Elektronische Nutzungsmeldung
 - § 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
 - § 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
 - § 69 Repräsentationszwang
 - § 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
 - § 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
 - § 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
 - § 73 Wahrnehmung bei Repräsentation
 - § 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
 - Teil 4
 - Aufsicht
 - § 75 Aufsichtsbehörde
 - § 76 Inhalt der Aufsicht
 - § 77 Erlaubnis
 - § 78 Antrag auf Erlaubnis
 - § 79 Versagung der Erlaubnis
 - § 80 Widerruf der Erlaubnis
 - § 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
 - § 82 Anzeige
 - § 83 Bekanntmachung
 - § 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
 - § 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
 - § 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
 - § 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
 - § 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht
 - § 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
 - § 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
 - Teil 5
 - Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
 - Abschnitt 1
 - Schiedsstelle
 - Unterabschnitt 1
 - Allgemeine Verfahrensvorschriften
 - § 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
 - § 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
 - § 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
 - § 95 Allgemeine Verfahrensregeln
 - § 96 Berechnung von Fristen
 - § 97 Verfahrenseinleitender Antrag
 - § 98 Zurücknahme des Antrags
 - § 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
 - § 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung
 - § 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
 - § 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
 - § 103 Aussetzung des Verfahrens
 - § 104 Aufklärung des Sachverhalts
 - § 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
 - Unterabschnitt 2
 - Besondere Verfahrensvorschriften
 - § 106 Einstweilige Regelungen
 - § 107 Sicherheitsleistung
 - § 108 Schadensersatz
 - § 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
 - § 110 Streitfälle über Gesamtverträge
 - § 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
 - § 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
 - § 113 Durchführung der empirischen Untersuchung
 - § 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung
 - § 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
 - § 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden
 - Unterabschnitt 3
 - Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
 - § 117 Kosten des Verfahrens
 - § 118 Fälligkeit und Vorschuss
 - § 119 Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
 - § 120 Entscheidung über Einwendungen
 - § 121 Entscheidung über die Kostenpflicht
 - § 122 Festsetzung der Kosten
 - § 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
 - Unterabschnitt 4
 - Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
 - § 124 Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle
 - § 125 Aufsicht
 - § 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle
 - § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
 - Abschnitt 2
 - Gerichtliche Geltendmachung
 - § 128 Gerichtliche Geltendmachung
 - § 129 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
 - § 130 Entscheidung über Gesamtverträge
 - § 131 Ausschließlicher Gerichtsstand
 - Teil 6
 - Übergangs- und Schlussvorschriften
 - § 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
 - § 133 Anzeigefrist
 - § 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
 - § 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
 - § 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
 - § 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
 - § 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
 - § 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
 - § 140 Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021
 - § 141 Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung
 - Anlage (zu § 58 Absatz 2) Inhalt des jährlichen Transparenzberichts