Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (232.211)
INHALT
Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
- Verordnung über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
- Art. 1 Zuständigkeit
- Art. 2 Sprache der Eingaben an das IGE
- Art. 3 Gebrauch des Schweizerwappens
- Art. 4 Andere Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft
- Art. 5 Inhalt des Verzeichnisses der geschützten öffentlichen Zeichen
- Art. 6 Auskünfte über den Inhalt des Verzeichnisses
- Art. 7 ⁵ Hilfeleistung beim Verbringen von Waren ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet
- Art. 8 Antrag auf Hilfeleistung ⁶
- Art. 9 ¹⁰ Übrige auf die Hilfeleistung anwendbare Bestimmungen
- Art. 10 Übergangsbestimmung
- Art. 11 Inkrafttreten