Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen (234.2) 
                
                
            INHALT
Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
- Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
 - Art. 1 Direkter Geschäftsverkehr
 - Art. 2 Anwendbares Recht
 - Art. 3 Anzeige
 - Art. 4 Teilnahme der Parteivertreter
 - Art. 5 Kosten
 - Art. 6 Postzustellungen
 - Art. 7 Vorladungen
 - Art. 8 Prozesshandlungen in einem anderen Kanton
 - Art. 9 Ausschliessliche Zuständigkeit
 - Art. 10 Beitritt und Rücktritt
 - Art. 11 Inkrafttreten