Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen (618.53) 
                
                
            INHALT
Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen
- Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen
 - § 1 Allgemeines
 - § 2 Fristen
 - 1. Atmosphärischer Brenner 1 x in 2 Jahren
 - 2. Gebläsebrenner unter 70 kW 1 x in 2 Jahren
 - 3. Gebläsebrenner ab 70 kW 1 x pro Jahr
 - 1. Verdampfungsbrenner / Ölofen 2 x pro Jahr
 - 2. Gebläsebrenner unter 70 kW 1 x pro Jahr
 - 3. Gebläsebrenner ab 70 kW 2 x pro Jahr
 - 1. Holzfeuerungen 2 x pro Jahr
 - 2. Zusatzanlagen (Cheminée, Cheminéeofen etc.) 1 x pro Jahr
 - § 3 Kontrolle
 - 1. Nutzung und Zugänglichkeit;
 - 2. Brandabschnittbildung, Bauart und Ausbau;
 - 3. Unterlagsplatte, Vorbelag, Rückwand;
 - 4. Raumbelüftung.
 - 1. Lagerraum;
 - 2. Lagermengen;
 - 3. Abstände zum Feuerungsaggregat;
 - 4. Dichtigkeit von Gasarmaturen und -verschraubungen;
 - 5. Entsorgung von Asche.
 - 1. Zugänglichkeit;
 - 2. Sicherheitsabstände;
 - 3. Sicherheitseinrichtungen;
 - 4. Abgasführende Teile;
 - 5. Verbrennungsrückstände und Ablagerungen;
 - 6. Verbrennungsluftzufuhr.
 - 1. Schacht, Ummauerung;
 - 2. Sicherheitsabstände;
 - 3. Verbrennungsrückstände und Ablagerungen;
 - 4. Dichtigkeit;
 - 5. Reinigungsöffnungen;
 - 6. Abgasventilatoren;
 - 7. Mess- und Sicherheitseinrichtungen;
 - 8. Zubehör.
 - 1. Ableitung;
 - 2. Rückstände.
 - § 4 Reinigung
 - § 5 Vollzug