Verordnung über das Strafregister (331) 
                
                
            INHALT
Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung)
- Verordnung über das Strafregister (VOSTRA-Verordnung)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Verantwortliche Behörde
 - Art. 2
 - 3. Abschnitt: Zu erfassende Daten, Datenbearbeitungsrechte und Zeitpunkt der Eintragung
 - Art. 3 Urteile
 - Art. 4 Sanktionen
 - Art. 5 Nachträgliche Entscheide
 - Art. 6 Vollzugsentscheide und Vollzugsdaten ¹⁸
 - Art. 7 Hängige Strafverfahren
 - Art. 8 Ersuchen um Auszug aus einem ausländischen Strafregister
 - Art. 9 Ausgeschlossene Eintragungen
 - Art. 10 Datensätze und Datenbearbeitungsrechte
 - Art. 11 Zeitpunkt der Eintragung
 - Art. 11 a ³² Daten betreffend die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen
 - 4. Abschnitt: Entfernung von Daten
 - Art. 12
 - 5. Abschnitt: Beteiligte Behörden und ihre Eintragungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten
 - Art. 13 Bundesamt für Justiz (BJ)
 - Art. 14 Kantonale Koordinationsstellen
 - Art. 15 Koordinationsstelle der Militärjustiz
 - Art. 16 Weitere angeschlossene Behörden, die zur Online-Eintragung berechtigt sind
 - Art. 17 Nicht angeschlossene Behörden, die Daten zur Eintragung melden
 - Art. 18 Sorgfaltspflichten und Datenbearbeitungsgrundsätze
 - Art. 19 Auskunftspflicht der Zivilstandsämter und Einwohnerkontrollen
 - Art. 20 Meldung über die Nichtbewährung
 - 6. Abschnitt: Bekanntgabe von Daten
 - Art. 21 Einsichtnahme durch Abrufverfahren
 - Art. 22 Auszüge für Schweizer Behörden auf schriftliches Gesuch hin
 - Art. 22 a ⁸⁰ Meldung von Daten an das Staatssekretariat für Migration
 - Art. 23 Auszüge für ausländische Behörden
 - Art. 24 Privatauszug. Grundsätze ⁸¹
 - Art. 25 Privatauszug. Inhalt ⁸³
 - Art. 25 a ⁸⁹
 - Art. 25 b ⁹⁰ Sonderprivatauszug. Grundsätze
 - Art. 25 c ⁹¹ Sonderprivatauszug. Bestätigung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde ⁹²
 - Art. 25 d ⁹⁵ Sonderprivatauszug. Inhalt
 - Art. 25 e ⁹⁹
 - 7. Abschnitt: Auskunftsrecht der betroffenen Personen
 - Art. 26
 - 8. Abschnitt: Datensicherheit und technische Anforderungen
 - Art. 27 Datensicherheit
 - Art. 28 Protokollierung
 - Art. 29 Technische Anforderungen
 - 9. Abschnitt: Gebühren und Aufteilung der Kosten
 - Art. 30 Gebühren für Privatauszüge und Sonderprivatauszüge ¹⁰⁴
 - Art. 31 Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen
 - 10. Abschnitt: Forschung, Planung und Statistik
 - Art. 32 Anwendbares Recht
 - Art. 33 Datenbekanntgabe
 - 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 34 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 35 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹⁰⁹
 - Datensätze und Datenfelder von VOSTRA
 - 1. Datensatz über Personen
 - 2. Datensatz über Falschpersonalien
 - 3. Datensatz über hängige Strafverfahren
 - 4. Datensatz über Urteile
 - 5. Datensatz über nachträgliche Entscheide, Vollzugsentscheide und Vollzugsdaten
 - 6. Datensatz über Ersuchen an ausländische Strafregister
 - Anhang 1a ¹¹⁰
 - Datensätze und Datenfelder betreffend die Bestellung von Privat- und Sonderprivatauszügen
 - 1. Datensatz über Personen
 - 2. Datensatz über die Bestellung und den Bestellvorgang
 - 3. Datensatz über die Auftragsverarbeitung bei eingegangenem Auftrag
 - 4. Datensatz über die Kosten und die Bezahlung
 - 5. Datensatz über den Versand der Auszüge
 - 6. Datensatz über die Bestätigung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde bei der Bestellung von Sonderprivatauszügen
 - Anhang 2 ¹¹¹
 - Berechtigung zur Bearbeitung von Strafregisterdaten durch Bundesbehörden
 - Anhang 3 ¹¹²
 - Berechtigung zur Bearbeitung von Strafregisterdaten durch kantonale Behörden