Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 70/1993

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993 mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 70/1993)

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