Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 36/2026

AT - Landesrecht Kärnten
Verordnung der Landesregierung vom 2. Juni 2026, mit der die Höhe des Kostenersatzes bei Landwirtschaftskammerwahlen an die Kärntner Gemeinden festgesetzt wird (LGBl.Nr. 36/2026)

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