Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/1993

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juni 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Loipersbach im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird (LGBl.Nr. 49/1993)

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