Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/1993

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 49/1993

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juni 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Loipersbach im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird (LGBl.Nr. 49/1993)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juni 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Loipersbach im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 49/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Loipersbach wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Loipersbach im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen; diese Übertragung bezieht sich auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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