Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 485/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung der Regelung Nr. 23 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. Nr. 485/1991)

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht