Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 485/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 485/1991

Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung der Regelung Nr. 23 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. Nr. 485/1991)

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung der Regelung Nr. 23 gemäß dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
StF: BGBl. Nr. 485/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:
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