Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 117/1957

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 25. Mai 1957, womit die Frist für die Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Versicherungsunterlagen für die Pensionsversicherung bestimmt wird. (BGBl. Nr. 117/1957)

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