Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 199/1999

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden (BGBl. II Nr. 199/1999)

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