BGBl. Nr. 49/1921
Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden. (BGBl. Nr. 49/1921)
- Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Dezember 1920, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden. (BGBl. Nr. 49/1921)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel