BilDokV 2021
Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021
- Bildungsdokumentationsverordnung 2021 – BilDokV 2021
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Personenbezogene Bezeichnungen
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler
- 1. Unterabschnitt Gesamtevidenz
- § 4. Erhebungsstichtage der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 5. Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 6. Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
- § 7. Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
- 2. Unterabschnitt Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
- § 8. Erhebungsstichtag
- § 9. Datenübermittlung und Berichtstermine
- 3. Unterabschnitt Datenverbund
- § 10. Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Personenstandsregister und Berichtstermine
- § 10a. Datenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule
- § 10b. Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule
- § 11. Technische Verfahren
- 4. Unterabschnitt Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen
- § 12. Datenübermittlung und Berichtstermine bei standardisierten Prüfungsgebieten
- § 13. Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete
- § 14. Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“
- 5. Unterabschnitt Urkundenarchiv
- § 14a. Hinterlegung und Überprüfung amtssignierter Urkunden
- 3. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen
- § 15. Erhebungsstichtage und Berichtstermine
- § 16. Datenübermittlung
- 4. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings
- 1. Unterabschnitt Kompetenzerhebungen
- § 17. Datenübermittlungen durch die Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 18. Verfahrensabläufe
- § 19. Abfrageberechtigungen hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule
- § 19a. Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule
- § 20. Datenübermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
- 2. Unterabschnitt Sozioökonomische Faktoren
- § 21. Erhebungsstichtage
- § 22. Datenübermittlung und Berichtstermine
- 3. Unterabschnitt Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern
- § 23. Erhebungsstichtage
- § 24. Datenübermittlung und Berichtstermine
- 5. Abschnitt Bundesstatistik zum Bildungswesen
- 1. Unterabschnitt Daten der Schülerinnen und Schüler für Zwecke der Bundesstatistik zum Bildungswesen
- § 25. Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
- 2. Unterabschnitt Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand für Zwecke der Bundesstatistik
- § 26. Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 27. Verweisungen
- § 28. Übergangsbestimmung
- § 29. Inkrafttreten; Außerkrafttreten
- Teil I
- Teil II
- Teil III
- Teil I
- Teil II
- Teil I
- Teil II
- Teil I
- Teil II
- Teil III
- Teil IV
- Teil I
- Teil II
- Daten der Übermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS