Verordnung über die Organisation des Hausdienstes in den den Direktionen des Erziehung... (721.2)
Verordnung über die Organisation des Hausdienstes in den den Direktionen des Erziehungswesens und der öffentlichen Bauten unterstellten staatlichen Gebäuden
- Verordnung über die Organisation des Hausdienstes in den den Direktionen des Erziehungswesens und der öffentlichen Bauten unterstellten staatlichen Gebäuden
- § 1. Die Anstellung des Hausdien
- § 2. Das gesamte Personal des Haus
- § 3. Die direkte Aufsicht über
- § 4. Die Hauswarte haben für de
- § 5. Die Einteilung der Hauswarte in solche I. und II. Klasse erfolgt