Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO
Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO)
- Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten - AvArWahlVO)
- § 1 (Fn 3) Mitteilung des Unternehmens oder der Einrichtung
- § 2 Betriebswahlvorstand, Bildung und Zusammensetzung
- § 3 Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands
- § 4 Wählerliste
- § 5 Wahlausschreiben, Einleitung der Wahl, Bekanntmachung
- § 6 Einspruch gegen die Wählerliste
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Wahlvorschläge für stellvertretende Mitglieder
- § 9 Bestätigung und Prüfung der Wahlvorschläge
- § 10 Ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- § 13 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 14 Wahlvorgang
- § 15 Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
- § 16 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
- § 17 Öffentliche Stimmauszählung
- § 18 Ermittlung der für die Vorschlagsliste Gewählten
- § 19 Niederschrift des Wahlergebnisses
- § 20 Bekanntmachung des Wahlergebnisses und Benachrichtigung der Vorgeschlagenen
- § 21 Aufbewahrung der Wahlakten
- § 22 (Fn 3) Anfechtung der Wahl
- § 23 Wahlschutz und Wahlkosten
- § 24 Entsprechende Anwendung der Vorschriften
- § 25 Berechnung der Fristen
- § 26 (Fn 2) Anwendung in den Fällen des § 108b der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- § 27 (Fn 2) Inkrafttreten
- Fussnoten