Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt (951.12) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt
- Verordnung über den elektronischen Verkehr in Verfahren vor dem Migrationsamt
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Plattformen für die sichere Übermittlung
 - Art. 3 Elektronische Einreichung von Eingaben
 - Art. 4 b) Format der Übermittlung
 - Art. 5 c) Signatur
 - Art. 3 Abs. 2 dieses Erlasses. Die unterzeichnete Quittung wird dem Migrations -
 - Art. 6 d) Fristwahrung
 - Art. 7 Elektronische Akteneinsicht
 - Art. 8 Abruf von Informationen zum Verfahrensstand