Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus J... (251.315) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich
- Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Verantwortliche Stelle
 - § 3 Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe
 - § 4 Rückgabe von Dokumenten während hängiger Jugendstrafverfahren
 - § 5 Schlussbestimmung
 - 1. Januar 2011 in Kraft.