Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (365.13) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
- Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
 - Art. 1 Vereinbarungszweck
 - Art. 2 Wirkungsziele von Ausbildungsbeiträgen
 - Art. 3 Subsidiarität der Leistung
 - Art. 4 Zusammenarbeit
 - Art. 5 Beitragsberechtigte Personen
 - Art. 6 Stipendienrechtlicher Wohnsitz
 - Art. 7 Eigene Erwerbstätigkeit
 - Art. 8 Beitragsberechtigte Ausbildungen
 - Art. 9 Anerkannte Ausbildungen
 - Art. 10 Erst-und Zweitausbildung, Weiterbildungen
 - Art. 11 Voraussetzungen im Bezug auf die Ausbildung
 - Art. 12 Form der Ausbildungsbeiträge und Alterslimite
 - Art. 13 Dauer der Beitragsberechtigung
 - Art. 14 Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort
 - Art. 15 Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge
 - Art. 16 Besondere Ausbildungsstruktur
 - Art. 17 Bemessungsgrundsatz
 - Art. 18 Berechnung des finanziellen Bedarfs
 - Art. 19 Teilweise elternunabhängige Berechnung
 - Art. 20 Konferenz der Vereinbarungskantone
 - Art. 21 Geschäftsstelle
 - Art. 22 Schiedsinstanz
 - Art. 23 Beitritt
 - Art. 24 Austritt
 - Art. 25 Umsetzungsfrist
 - Art. 26 Inkrafttreten