Verordnung über den privaten Einzelunterricht und die Privatschulen (IV B/1/6) 
                
                
            INHALT
Verordnung über den privaten Einzelunterricht und die Privatschulen
- Verordnung über den privaten Einzelunterricht und die Privatschulen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Zuständigkeiten
 - Art. 3 Gleichwertigkeit
 - Art. 4 Abweichungen von Organisation und Lehrplan
 - Art. 5 Unterrichtsort
 - Art. 6 Trägerschaft und Organisation von Privatschulen
 - Art. 7 Meldepflicht
 - Art. 8 Logopädie und Psychomotorik
 - Art. 9 Antragsberechtigung
 - Art. 10 Bewilligungsgesuch
 - Art. 11 Erteilung und Entzug der Bewilligung
 - Art. 12 Anpassung der Bewilligung
 - Art. 13 Berichterstattung und Aufsicht