Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit (222.4) 
                
                
            INHALT
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
- Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
 - Art. 6 Fo r m
 - Art. 36 Bst. b. 3. Abschnitt
 - Art. 11 Bestellung durch die Parteien
 - Art. 3 vorgesehene richterliche Behörde nach Anhörung des Schiedsgerichtes, inwieweit die Prozesshandlungen, bei denen der ersetzte Schiedsrichter mit- gewirkt hat, weitergelten. 4 Ist die Amtsdauer des Schiedsgerichtes befristet, so wird der Lauf dieser Frist durch die Ersetzung eines oder mehrerer Schiedsrichter nicht gehemmt. 5. Abschnitt
 - Art. 26 Vo
 - Art. 3 vorgesehene richterliche Behörde kann ihr jedoch auf Gesuch einer Pa rtei diese Wirkung gewähren. Art. 39
 - Art. 40 Entscheidung
 - Art. 46 Inkrafttreten