Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat (342.16) 
                
                
            INHALT
Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat
- Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat
 - Art. 64 Abs. 1 StGB angewendet werden (Art. 90 Abs. 2
 - Art. 1 Grundsätze
 - Art. 2 Zuständigkeit
 - Art. 75a und 90 Abs. 4
 - Art. 3 Voraussetzungen für die Bewilligung
 - Art. 4 Anstalten
 - Art. 5 Widerruf des Arbeitsexternats sowie des Arbeits- und
 - Art. 6 Beteiligung an den Vollzugskosten
 - Art. 7 Schlussbestimmungen