Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Oktober 2024 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (LGBl Nr 83/2024)