LGBl Nr 83/2024
LGBl Nr 83/2024
Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Oktober 2024 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (LGBl Nr 83/2024)
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. Oktober 2024 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
StF: LGBl Nr 83/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes – L-VerlautG, LGBl Nr 18/2005 , in der geltenden Fassung wird kundgemacht: