Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Mai 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Nickelsdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 48/1993)