Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 48/1993

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 48/1993

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Mai 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Nickelsdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 48/1993)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Mai 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Nickelsdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 48/1993

Änderung

LGBl. Nr. 67/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Stadtgemeinde Neusiedl am See und der Gemeinde Nickelsdorf wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Nickelsdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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