LGBl.Nr. 51/1994
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 51/1994)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 51/1994)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel