Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 51/1994

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 51/1994

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (LGBl.Nr. 51/1994)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2991, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 51/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinde Illmitz wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Illmitz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
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