BGBl. Nr. 1/1933
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 1932, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist. (BGBl. Nr. 1/1933)
- Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 1932, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß der Schutz gegen Vortäuschung öffentlicher Berechtigungen und unbefugte Verfertigung amtlicher Siegel eine Angelegenheit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ist. (BGBl. Nr. 1/1933)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel