Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem sch... (0.814.012.157.2)
Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Mongolei
- Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Mongolei
- Art. 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Zuständige Behörden
- Art. 4 Umweltintegrität
- Art. 5 Nachhaltige Entwicklung
- Art. 6 Genehmigung
- Art. 7 Genehmigungsform
- Art. 8 Monitoring- und Verifizierungsberichte
- Art. 9 Anerkennung der Übertragung
- Art. 10 Register
- Art. 11 Entsprechende Berichtigungen
- Art. 12 Berichterstattung
- Art. 13 Ausschluss von Doppelzählungen mit der internationalen Klimafinanzierung
- Art. 14 Gemeinsames Anliegen
- Art. 15 Gemischter Ausschuss
- Art. 16 Inkrafttreten und Dauer
- Art. 17 Änderungen
- Art. 18 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 19 Kündigung dieses Abkommens
- Art. 20 Suspendierung der Anerkennung von Übertragungen
- Art. 21 Beendigung
- Unterschriften