Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 48/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 48/1992

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Juni 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wulkaprodersdorf (LGBl.Nr. 48/1992)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Juni 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wulkaprodersdorf
StF: LGBl. Nr. 48/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Wulkaprodersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 15. Juni 1992 in Kraft.
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