Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²²
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ⁴⁴ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁶⁷ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁶⁹ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁸⁰ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁸⁹ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ¹⁰⁰
- Art. 10 a ¹⁰⁴ Güter zur Fertigstellung von Flüssigerdgas- und Rohöl-Projekten ¹⁰⁵
- Art. 11 ¹⁰⁸ Güter und Software für den Energiesektor ¹⁰⁹
- Art. 11 a ¹¹⁷ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹³⁹
- Art. 12 a ¹⁴⁰ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁴² Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹⁴⁶ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 12 d ¹⁴⁷ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Schiffen
- Art. 12 e ¹⁴⁹ Kauf und Einfuhr von Flüssigerdgas
- Art. 12 f ¹⁵¹ Weiterverladung von Flüssigerdgas
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹⁵⁴ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹⁵⁸ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹⁶⁵ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹⁷⁶ Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹⁷⁷
- Art. 14 e ¹⁷⁹ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 e bis ¹⁸⁴ Kulturgüter aus der Ukraine
- Art. 14 f ¹⁸⁵ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Wiederausfuhr von Gütern ¹⁸⁶
- Art. 14 g ¹⁸⁹ Pflicht zum vertraglichen Verbot der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und Geschäftsgeheimnissen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ²³¹ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ²³⁸ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ²⁴⁷ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ²⁵⁰
- Art. 24 ²⁵³ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²⁵⁷ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 b ²⁷⁰ Verbot von Transaktionen mit Klägern russischer Schiedsverfahren
- Art. 24 c ²⁷¹ Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto‑Dienstleistungen
- Art. 24 d ²⁷² Verbot von Transaktionen mit Häfen, Schleusen und Flughäfen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²⁷⁴ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 27 a ²⁷⁵ Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²⁷⁶ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²⁷⁷ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²⁷⁹ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²⁸⁶ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²⁹³ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²⁹⁸ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ²⁹⁹
- Art. 28 f ³²⁸ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- Art. 28 g ³²⁹ Verbot der Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ³³¹ Luftverkehr
- Art. 29 b ³⁴⁴ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ³⁴⁵ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 d ³⁵⁰ Verbote im Zusammenhang mit bestimmten Entscheidungen russischer Gerichte
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ³⁵⁷ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ³⁶³ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ³⁶⁴
- Art. 30 c bis ³⁶⁹ Ausnahmen vom Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 c ter ³⁷⁰ Ausnahmen vom Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- 4 b . Abschnitt: ³⁷¹ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ³⁷² Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 4 d . Abschnitt: ³⁷³ Schadenersatz und Schutz für Schweizer Personen und Organisationen
- Art. 30 f
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ³⁸⁸ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ³⁹¹ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴³¹
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ⁴³²
- Anhang 2 ⁴³³
- Endempfänger, die Restriktionen unterliegen ⁴³⁴
- Anhang 3 ⁴³⁵
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ⁴³⁷
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ⁴³⁸
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 5a ⁴³⁹
- Software für den Energiesektor
- Anhang 6 ⁴⁴⁰
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ⁴⁴¹
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ⁴⁴²
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ⁴⁴³
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁴
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁵
- Anhang 11 ⁴⁴⁶
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁷
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁸
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ⁴⁴⁹
- Anhang 14 ⁴⁵⁰
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁵¹
- Anhang 14a ⁴⁵²
- Banken, Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Verwendung bestimmter spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ⁴⁵³
- Anhang 15 ⁴⁵⁴
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁵⁵
- Anhang 15a ⁴⁵⁶
- Kläger russischer Schiedsverfahren, die Transaktionsverboten unterliegen
- Anhang 15b ⁴⁵⁷
- Personen und Einrichtungen, die dem Verbot von Transaktionen im Zusammenhang mit Krypto-Dienstleistungen unterliegen
- Anhang 15c ⁴⁵⁸
- Häfen, Schleusen und Flughäfen, die Transaktionsverboten unterliegen ⁴⁵⁹
- Anhang 16 ⁴⁶⁰
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ⁴⁶¹
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ⁴⁶²
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ⁴⁶³
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ⁴⁶⁵
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ⁴⁶⁶
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ⁴⁶⁷
- Anhang 23 ⁴⁶⁸
- Güter für die Stärkung der Industrie ⁴⁶⁹
- Anhang 23a ⁴⁷⁰
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ⁴⁷¹
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ⁴⁷²
- Russische Medien ⁴⁷³
- Anhang 26 ⁴⁷⁴
- Gold
- Anhang 27 ⁴⁷⁵
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ⁴⁷⁶
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ⁴⁷⁷
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ⁴⁷⁸
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ⁴⁷⁹
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ⁴⁸⁰
- Güter mit hoher Priorität ⁴⁸¹
- Anhang 32 ⁴⁸²
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
- Anhang 33 ⁴⁸³
- Schiffe, die Restriktionen unterliegen ⁴⁸⁴
- Anhang 34 ⁴⁸⁵
- Liste der Länder, nach denen Güter zum Einbau geliefert werden dürfen
- Anhang 35 ⁴⁸⁶
- Luftfahrtunternehmen, die Restriktionen unterliegen ⁴⁸⁷