Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kr... (0.311.54)
INHALT
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Geltungsbereich
- Art. 4 Schutz der Souveränität
- Art. 5 Kriminalisierung der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe
- Art. 6 Kriminalisierung des Waschens der Erträge aus Straftaten
- Art. 7 Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche ²
- Art. 8 Kriminalisierung der Korruption
- Art. 9 Massnahmen gegen die Korruption
- Art. 10 Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Art. 11 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
- Art. 12 Einziehung und Beschlagnahme
- Art. 13 Internationale Zusammenarbeit zum Zweck der Einziehung
- Art. 14 Verfügung über eingezogene Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände
- Art. 15 Gerichtsbarkeit
- Art. 16 Auslieferung
- Art. 17 Überstellung von Verurteilten
- Art. 18 Rechtshilfe
- Art. 19 Gemeinsame Ermittlungen
- Art. 20 Besondere Ermittlungsmethoden
- Art. 21 Übertragung von Strafverfahren
- Art. 22 Feststellung von Vorstrafen
- Art. 23 Kriminalisierung der Behinderung der Justiz
- Art. 24 Zeugenschutz
- Art. 25 Hilfe und Schutz für Opfer
- Art. 26 Massnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
- Art. 27 Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung
- Art. 28 Sammlung, Austausch und Analyse von Informationen über das Wesen der organisierten Kriminalität
- Art. 29 Ausbildung und technische Hilfe
- Art. 30 Sonstige Massnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe
- Art. 31 Verhütung
- Art. 32 Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens
- Art. 33 Sekretariat
- Art. 34 Anwendung des Übereinkommens
- Art. 35 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 36 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 37 Verhältnis zu Protokollen
- Art. 38 Inkrafttreten
- Art. 39 Änderung
- Art. 40 Kündigung
- Art. 41 Verwahrer und Sprachen
- Unterschriften