ROG 
                
                
            INHALT
Raumordnungsgesetz *) (ROG)
- Raumordnungsgesetz *) (ROG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
 - § 2 Grundsätze der Raumordnung
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
 - § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
 - § 6 Ausnahmen und Zielabweichung
 - § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
 - § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
 - § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
 - § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
 - § 11 Planerhaltung
 - § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
 - Abschnitt 2
 - Raumordnung in den Ländern
 - § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
 - § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit
 - § 15 Raumordnungsverfahren
 - § 16 Beschleunigtes Raumordnungsverfahren; Absehen von Raumordnungsverfahren
 - Abschnitt 3
 - Raumordnung im Bund
 - § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
 - § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
 - § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
 - § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
 - § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
 - § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
 - § 23 Beirat für Raumentwicklung
 - Abschnitt 4
 - Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
 - § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
 - § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
 - § 26 (weggefallen)
 - § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
 - Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1)
 - Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2)