KKG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
 - § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
 - § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
 - § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
 - § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
 - § 5 Mitteilungen an das Jugendamt