Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizer... (781.310.1) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizerische Südostbahn
- Vereinbarung betreffend Gewährung eines Elektrifikationsdarlehens an die Schweizerische Südostbahn
 - Art. 1
 - 2. Oktober 1919 über die Unterstützung von privaten Eisenbahn- und Dampf-
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - Art. 5
 - 1. zur Deckung der Betriebsausgaben, ohne die zu Lasten des Erneuerungs-
 - 27. M ärz 1896 j ährlich als Betriebsausgaben in die Gewinn- und Verlust-
 - 2. zur Bezahlung von Zins und Amortisation auf allf älligen Betriebszusch üssen
 - 3. zur Bezahlung des Zinses samt Amortisation auf den Elektrifikationsdarle-
 - 4. Zur Erf üllung der übrigen Verbindlichkeiten, unter Ausschluss von Reserve-
 - 5. zur Bezahlung eines zusätzlichen Zinses f ür das betreffende Rechnungsjahr
 - 6. Ein Überschuss über diese Verwendungen steht zur Verf ügung der Gesell-
 - Art. 6
 - Art. 7
 - Art. 9
 - Art. 10
 - Art. 11
 - Art. 12
 - Art. 13
 - 3. Juni 1955 (GS 13-625).