SEAG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SEAG)
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anzuwendende Vorschriften
 - § 2 (weggefallen)
 - § 3 Eintragung
 - § 4 Zuständigkeiten
 - Abschnitt 2
 - Gründung einer SE
 - Unterabschnitt 1
 - Verschmelzung
 - § 5 Bekanntmachung
 - § 6 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
 - § 7 Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan
 - § 8 Gläubigerschutz
 - Unterabschnitt 2
 - Gründung einer Holding-SE
 - § 9 Abfindungsangebot im Gründungsplan
 - § 10 Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung
 - § 11 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
 - Abschnitt 3
 - Sitzverlegung
 - § 12 Abfindungsangebot im Verlegungsplan
 - § 13 Gläubigerschutz
 - § 14 Negativerklärung
 - Abschnitt 4
 - Aufbau der SE
 - Unterabschnitt 1
 - Dualistisches System
 - § 15 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
 - § 16 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
 - § 17 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
 - § 18 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
 - § 19 Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan
 - Unterabschnitt 2
 - Monistisches System
 - § 20 Anzuwendende Vorschriften
 - § 21 Anmeldung und Eintragung
 - § 22 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
 - § 23 Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
 - § 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
 - § 25 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
 - § 26 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
 - § 27 Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
 - § 28 Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
 - § 29 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
 - § 30 Bestellung durch das Gericht
 - § 31 Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
 - § 32 Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
 - § 33 Wirkung des Urteils
 - § 34 Innere Ordnung des Verwaltungsrats
 - § 35 Beschlussfassung
 - § 36 Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
 - § 37 Einberufung des Verwaltungsrats
 - § 38 Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats
 - § 39 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
 - § 40 Geschäftsführende Direktoren
 - § 41 Vertretung
 - § 42 (weggefallen)
 - § 43 Angaben auf Geschäftsbriefen
 - § 44 Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis
 - § 45 Bestellung durch das Gericht
 - § 46 Anmeldung von Änderungen
 - § 47 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
 - § 48 Ordentliche Hauptversammlung
 - § 49 Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
 - Unterabschnitt 3
 - Hauptversammlung
 - § 50 Einberufung und Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit
 - § 51 Satzungsänderungen
 - Abschnitt 5
 - Auflösung
 - § 52 Auflösung der SE bei Auseinanderfallen von Sitz und Hauptverwaltung
 - Abschnitt 6
 - Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
 - § 52a Besetzung von Organen bei Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes
 - Abschnitt 6
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 53 Straf- und Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Schlussbestimmungen
 - Abschnitt 8
 - Schlussbestimmungen
 - § 54 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
 - § 55 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
 - § 56 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz
 - § 57 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
 - § 58 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes