Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV) 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
- Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
 - Verwaltungsvorschrift über die Erhebung und Führung von Personalaktendaten (PAVwV)
 - Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
 - Zulässigkeit
 - Begriffsbestimmungen
 - Genehmigung
 - Zweiter Abschnitt Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenschutz
 - Grundsatz
 - Zugang zu Personalaktendaten
 - Datenübermittlung und Datenabruf
 - Ärztliche und andere vertrauliche Unterlagen
 - Bekanntgabe gespeicherter Daten
 - Dritter Abschnitt Personalaktenführung
 - Verpflichtung und Grundsatz
 - Gliederung und Inhalt
 - Andere Vorgänge
 - Führung der Personalakten
 - Verbot der doppelten Aktenführung
 - Bedienstete mit Behinderung
 - Vollständigkeit
 - Anspruch auf Anhörung
 - Fortführung von Personalakten
 - Abgabe von Personalakten
 - Entfernung und Berichtigung von Vorgängen
 - Verwertungsverbot, Entfernung aus der Personalakte
 - § 32 Abs. 1 Nr. 1 BremDG
 - § 6 BremDG
 - § 14 Abs. 1 BremDG
 - § 32 Abs. 1 Nr. 2-4 BremDG
 - § 7 BremDG
 - § 8 BremDG
 - § 14 Abs. 1 BremDG
 - § 9 BremDG
 - Aufbewahrung
 - § 49 des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG)
 - § 10 BremDG
 - Verlust
 - Übernahme durch das Staatsarchiv
 - Vernichtung
 - Vierter Abschnitt Einsichtnahmen
 - Einsicht durch den Bediensteten in die Personalakte
 - Einsicht durch den Bediensteten in andere Vorgänge
 - Einsicht durch Dritte - Auskunft an Dritte
 - § 23 BremBG
 - § 8 des Bremischen Richtergesetzes
 - Einsicht durch die Öffentlichkeit
 - Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
 - In-Kraft-Treten und Aufheben anderer Bestimmungen