Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Bekanntmachung der Preisindexzahl und des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)
- 1.
- Preisindexzahl (Rohbauwert) nach
- § 27 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
- § 27 Absatz 1 Satz 4 BremPPV
- 121,43.
- Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
- 2.
- Stundensatz nach
- § 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
- § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV
- 94,00 Euro.