Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen 
                
                
            INHALT
Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
- Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
 - Entschädigungsregelung für die Mitglieder Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
 - I. Tagegeld
 - II. Übernachtungsgeld
 - III. Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Kraftfahrer
 - IV. Fahrtkosten
 - V. Pauschbeträge für Auslagen außerhalb von Sitzungen
 - VI. Pauschbeträge für Zeitaufwand
 - Richtlinien über die Erstattung barer Auslagen und die Gewährung von Pauschbeträgen sowie sonstigen Entschädigungen für Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
 - I Pauschbeträge für Zeitaufwand, als Sachkostenentschädigung und für die Aufnahme von Rentenanträgen
 - II Erstattung der Auslagen für Büromaterial und sonstige bare Auslagen
 - III Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen an den Kosten der Kommunikation
 - IV Reisekosten
 - V Bruttoarbeitsverdienstausfall
 - VI Abrechnung
 - VII Inkrafttreten