Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen (hier: Fachkraft Sprach-Kita) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes z... 
                
                
            INHALT
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen (hier: Fachkraft Sprach-Kita) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 7 Sprachförderung - „Fachkraft Sprach-Kita“)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen (hier: Fachkraft Sprach-Kita) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 7 Sprachförderung - „Fachkraft Sprach-Kita“)
 - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen (hier: Fachkraft Sprach-Kita) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG) (Förderrichtlinie KiQuTG - Handlungsfeld 7 Sprachförderung - „Fachkraft Sprach-Kita“)
 - 1.
 - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung
 - 2.
 - Zuwendungs- und Zuweisungsempfänger
 - § 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BremAGKJHG)
 - 3.
 - Voraussetzungen für die Bewilligung
 - § 10 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG)
 - 4.
 - Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
 - 5.
 - Verfahren
 - 6.
 - Sonstige Zuwendungsbestimmungen, Verwendungsnachweis
 - 7.
 - Geltungsdauer