Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Bio... 
                
                
            INHALT
Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
- Erlass zur Anwendung des § 7 Absatz 1 Nummer 3 der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Spreewald“
 - 1 Allgemeine Grundsätze
 - 2 Kein Befahrungsverbot für bestimmte Fließe
 - 3 Ausnahmen für das Führen von motorgetriebenen Spreewaldkähnen
 - 4 Nicht mit Motor befahrbare Fließe
 - 5 Frist, Personenbindung
 - 6 Nebenbestimmungen
 - 7 Zuständigkeit
 - 8 Antragstellung
 - 9 Widerruf
 - 10 Gebühren
 - 11 Kontrolle der Bestimmungen des Erlasses
 - 12 Ordnungswidrigkeiten
 - 13 Aufhebung des bisherigen Erlasses