Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eine... 
                
                
            INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
 - Präambel
 - § 1 Gegenstand und Ziele des Registerportals
 - § 2 Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems
 - § 3 Bestimmung des elektronischen Bekanntmachungssystems
 - § 4 Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes
 - § 5 Zentrale Erfassung von Gebührentatbeständen
 - § 6 Protokollierung der Abrufe
 - § 7 Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren
 - § 8 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen und Lastschriftverfahren
 - § 9 Auskehrung der Einnahmen
 - § 10 Vereinsregister
 - § 11 Kosten
 - § 12 Betrieb des Registerportals
 - § 13 Inkrafttreten und Kündigung
 - Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein- Westfalen über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
 - Präambel
 - § 1 Gegenstand und Ziele des Registerportals
 - § 2 Organisation und Betrieb
 - § 3 Entwicklungsverbund
 - § 4 Zusammenarbeit mit dem Unternehmensregister
 - § 5 Softwareentwicklung
 - § 6 Eigentum und Nutzungsrechte
 - § 7 Datenverarbeitung im Auftrag
 - § 8 Übermittlung der Bekanntmachungsdaten
 - § 9 Ausfall- und Datensicherheit
 - § 10 Zuständigkeiten und Ansprechpartner
 - § 11 Haftung
 - § 12 Kosten
 - § 13 Inkrafttreten und Kündigung
 - Anlage 1
 - Anlage 2