Steuergeheimnis bei Pfändungsmaßnahmen und im Zusammenhang mit der Aufrechung gegenüber gepfändeten Forderungen<br> (Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 07/01) 
                
                
            INHALT
Steuergeheimnis bei Pfändungsmaßnahmen und im Zusammenhang mit der Aufrechung gegenüber gepfändeten Forderungen<br> (Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 07/01)
- Steuergeheimnis bei Pfändungsmaßnahmen und im Zusammenhang mit der Aufrechung gegenüber gepfändeten Forderungen (Kurzinformation Verfahrensrecht, Ausgabe 07/01)
 - 1. Angabe der Höhe des Schuldgrundes in der Pfändungs- und Einziehungsverfügung
 - 2. Angabe der einzelnen Steuerrückstände gegenüber dem Pfändungsgläubiger im Fall der Aufrechung (392 BGB