Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung (VwV Vergütungsfestsetzung) 
                
                
            INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung (VwV Vergütungsfestsetzung)
- Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung (VwV Vergütungsfestsetzung)
 - I.
 - 1 Allgemeine Bestimmungen
 - 1.1 Festsetzungsantrag
 - 1.2 Festsetzung
 - 1.3 Auszahlungsanordnung
 - 1.4 Vertretung der Staatskasse, Prüfung der Festsetzung
 - 1.5 Vorschuss
 - 1.6 Wiedereinforderung überzahlter Beträge
 - 2 Besondere Bestimmungen für die Vergütung der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte
 - 2.1 Zuständigkeit für die Festsetzung im Allgemeinen
 - 2.2 Zuständigkeit für die Festsetzung im Falle der Verweisung oder Abgabe eines Verfahrens
 - 2.3 Vergütung des beigeordneten Anwalts, Kostenfestsetzung, Übergang auf die Staatskasse
 - 2.4 Wiedereinforderung von der Partei, der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, von der gegnerischen Partei oder von Streitgenossinnen oder Streitgenossen
 - 2.5 Festsetzung der weiteren Vergütung (§ 50 RVG)
 - II.
 - 3. Zu Teil A Nr. 1.4
 - 4. Zu Teil C
 - III.