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Auslegung des Begriffs „herausgehobener Dienstposten“ im Grundsatzbeschluß Nr. 1 des Landespersonalausschusses

DE - Landesrecht Brandenburg
Auslegung des Begriffs „herausgehobener Dienstposten“ im Grundsatzbeschluß Nr. 1 des Landespersonalausschusses

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