POutB 
                
                
            INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB)
 - zuletzt geändert durch Ziffer 4 der VO vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) mit Wirkung vom 1. August 2021
 - Inhaltsübersicht:
 - Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
 - § 1 Prüfungsorgane
 - § 2 Errichtung der Prüfungsausschüsse
 - § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt 2 Zwischenprüfung
 - § 7 Zwischenprüfung
 - Abschnitt 3 Vorbereitung der Abschlussprüfung
 - § 8 Prüfungstermine
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
 - § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung externer Teilnehmer
 - § 11 Anmeldung zur Abschlussprüfung
 - § 12 Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung
 - Abschnitt 4 Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 13 Prüfungszweck
 - § 14 Abschlussprüfung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
 - § 15 Abschlussprüfung Fachkraft für Abwassertechnik
 - § 16 Abschlussprüfung Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
 - § 17 Abschlussprüfung Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
 - § 18 Prüfungsvergünstigungen
 - § 19 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 20 Anonymitätsprinzip
 - § 21 Ablauf der Abschlussprüfung
 - § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 24 Niederschrift
 - Abschnitt 5 Bewertung der Prüfungsleistungen, Beschluss und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
 - § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
 - § 26 Beschluss des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
 - § 27 Prüfungszeugnis
 - § 28 Nicht bestandene Abschlussprüfung
 - Abschnitt 6 Wiederholungsprüfung
 - § 29 Wiederholung der Abschlussprüfung
 - Abschnitt 7 Umschulung
 - § 30 Umschulung
 - Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
 - § 31 Prüfungsunterlagen
 - § 32 Übergangsregelungen
 - § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Genehmigung