Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 17. März 2022
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Allgemeine Vorschriften
 - Abschnitt 1 Allgemeines
 - § 1 Gliederung der Weiterbildung
 - § 2 Praktische Weiterbildung
 - § 3 Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen und Auswahlverfahren
 - § 4 Fehlzeiten
 - Abschnitt 2 Leistungsbewertung und Prüfung
 - § 5 Prüfungsvorsitz und Fachausschüsse
 - § 6 Aufgaben des Prüfungsvorsitzenden und Aufgaben der Fachausschüsse
 - § 7 Leistungsnachweise
 - § 7a Prüfung und Leistungspunkte
 - § 8 Bewertung der Leistungen
 - § 9 Zulassung zur Prüfung
 - § 10 Nachteilsausgleich
 - § 11 Gliederung der Prüfung
 - § 12 Schriftliche Modulprüfung
 - § 13 Mündliche Modulprüfung oder Kolloquium
 - § 14 Praktische Modulprüfung oder Facharbeit
 - § 15 (aufgehoben)
 - § 16 Bewerten und Festsetzen der Prüfungsergebnisse
 - § 17 Rücktritt und Versäumnis
 - § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 19 Wiederholungsprüfung
 - § 20 Prüfungsniederschrift
 - § 21 Prüfungsunterlagen
 - Abschnitt 3 Zeugnisse und Weiterbildungsbezeichnung
 - § 22 Zeugnisse
 - § 23 Urkunde über die Weiterbildungsbezeichnung und Aufbewahrung
 - Teil 2 Besondere Vorschriften
 - Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
 - § 24 Übersicht
 - § 25 Weiterbildungsziel
 - Abschnitt 2 Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
 - Unterabschnitt 1 Leitungsaufgaben in Gesundheitseinrichtungen
 - § 26 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 27 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 28 Prüfung
 - § 29 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 2 Praxisanleitung
 - § 30 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 31 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 32 Prüfung
 - § 33 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 3 Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen
 - § 34 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 35 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 36 Prüfung
 - § 37 Weiterbildungsbezeichnung
 - Abschnitt 3 Weiterbildungen in den Berufen in der Krankenpflege und Altenpflege
 - Unterabschnitt 1 Intensivpflege und Anästhesie
 - § 38 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 39 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 40 Prüfung
 - § 41 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 2 Operativer oder endoskopischer Funktionsdienst
 - § 42 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 43 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 44 Prüfung
 - § 45 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 3 Onkologie
 - § 46 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 47 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 48 Prüfung
 - § 49 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 4 Nephrologie
 - § 50 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 51 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 52 Prüfung
 - § 53 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 5 Psychiatrie
 - § 54 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 55 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 56 Prüfung
 - § 57 Weiterbildungsbezeichnung
 - § 58 Zusatzqualifikation in der Psychiatrie
 - Unterabschnitt 6 Geriatrie, Rehabilitation und Gerontopsychiatrie
 - § 59 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 60 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 61 Prüfung
 - § 62 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 7 Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie
 - § 63 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 64 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 65 Prüfung
 - § 66 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 8 Palliativ- und Hospizpflege
 - § 67 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 68 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 69 Prüfung
 - § 70 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 9 Hygiene und Infektionsprävention
 - § 71 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 72 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 73 Prüfung
 - § 74 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 10 Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen
 - § 75 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 76 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 77 Prüfung
 - § 78 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 11 Neurologie mit Schwerpunkt Schlaganfall
 - § 79 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 80 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 81 Prüfung
 - § 82 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 12 Notfallpflege
 - § 83 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 84 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 85 Prüfung
 - § 86 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 13 Sozialmedizinischer Assistent
 - § 87 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 88 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 89 Prüfung
 - § 90 Weiterbildungsbezeichnung
 - Abschnitt 4 Weiterbildungen in den Berufen in der Physiotherapie
 - Unterabschnitt 1 Psychosoziale Medizin
 - § 91 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 92 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 93 Prüfung
 - § 94 Weiterbildungsbezeichnung
 - Unterabschnitt 2 Medizinische Wellness
 - § 95 Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung
 - § 96 Aufnahmevoraussetzungen
 - § 97 Prüfung
 - § 98 Weiterbildungsbezeichnung
 - Teil 3 Schlussbestimmung
 - § 99 Modellvorhaben
 - § 100 Übergangsvorschriften
 - § 101 Inkrafttreten
 - Anlagen