RL Heilberufe 
                
                
            INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
 - [zuletzt geändert durch RL vom 26. Juli 2023 (SächsABl. S. 1132) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
 - Teil 1 Allgemeine Regelungen
 - I. Rechtsgrundlagen, Zuwendungszweck
 - II. Zuwendungsvoraussetzungen
 - III. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - IV. Verfahren
 - Teil 2 Besondere Regelungen
 - A Fachärztliche Weiterbildung
 - I. Zuwendungszweck
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - VI. Verfahren
 - B Verbünde zur Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung (Weiterbildungsverbünde)
 - I. Zuwendungszweck
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - VI. Verfahren
 - C Hebammen
 - I. Zuwendungszweck
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - VI. Verfahren
 - D Altenpflegeausbildung
 - I. Zuwendungszweck
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - VI. Verfahren
 - E Modellvorhaben
 - I. Zuwendungszweck
 - II. Gegenstand der Förderung
 - III. Zuwendungsempfänger
 - IV. Zuwendungsvoraussetzungen
 - V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
 - Teil 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten